Stadtratsbeschlüsse 1990-1994

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Beschluß 13/94 vom 27.01.1994 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 13/94)


Betreff

Bürgschaftserklärung zur Umschuldung des Restbetrages des 1990 aufgenommenen Kredites in Höhe von 710.125,00 DM - Heizhaus -

Beschlußtext

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Ausfallbürgschaft gemäß Anlage 1 zur Beschlußvorlage.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 82 Abs. 5 SächsGemO einzuholen.

Begründung

Die Stadt Radeberg hat, bestätigt mit Schuldurkunde vom 05.06.1990, einen Kredit in Höhe von 710.125,00 DM aufgenommen. Der Kredit wurde mit Beschluß Nr. durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt. Die Kredithöhe beträgt per 31.12.1993 680.406,27 DM. Die Stadt hat eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 63,8 %, das entspricht 434.099,00 DM, zu übernehmen, da die Hanseatische Aktengesellschaft einen Geschäftsanteil in Höhe von 36,2 % gemäß des Gesellschaftervertrages hält. Nach Bestätigung der Umschuldung werden diese Kreditbeträge in dem Haushalt der Stadt Radeberg nicht mehr wirksam. Der Schuldendienst wurde bisher durch die Stadt geleistet und der Wärmeversorgung in Rechnung gestellt.