Stadtratsbeschlüsse 1990-1994

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Beschluß 129/94 vom 21.09.1994 (Beschlußvorlage 151/94)


Betreff

Trinkwasserzweckverband "Röderaue" - Wahl der Vertreter der Verbandsversammlung

Beschlußtext

Der Stadtrat wählt einzeln und offen folgende Vertreter und Verhinderungsstellvertreter für die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Röderaue":

VertreterVerhinderungsvertreter
1.Herr Horst SaskeFrau Ingrid Sauer
2.Herr Volkmar LinhartHerr Dr. Peter Lunze
3.Herr Wolfgang MichaelHerr Horst Günther
4.Herr Martin BorckHerr Christian Sonntag(CDU-Fraktion)
5.Herr Gottfried RingelHerr Siegfried Richter(CDU-Fraktion)
6.Herr Reinhoid CiaassenFrau Inge Zinke(PDS-Fraktion)
7.Herr Heinz MichaelHerr Werner Schwarze(SPD/Grüne)
8.Herr Bertram GreveHerr Jürgen Rümenapp(FDP-Fraktion)

Begründung

Die Verbandsversammlung ist ein Organ des Trinkwassrzweckverbandes. Die Zuständigkeit der Verbandsversammlung ist im § 8 Absatz 6 geregelt. Gemäß Satzung § 8 Absatz 2 kann die Stadt Radeberg 9 Vertreter stellen. Der Bürgermeister gehört der Verbandsversammlung von Amts wegen an. Bei Verhinderung wird er von den gewählten Stellvertretern Herrn Heinze bzw. Herrn Förster vertreten. Die weiteren Vertreter und Verhinderungsstellvertreter werden nach jeder regelmäßigen Kommunalwahl neu gewählt. Die Wahl ist widerruflich. Scheidet ein Vertreter oder sein Stellvertreter vorzeitig aus dem Stadtrat bzw. der Stadtverwaltung aus, so endet mit diesem Ausscheiden auch seine Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung. Die 9 Stimmen der Stadt Radeberg können nur einheitlich abgegeben werden. Sind in einer Sitzung mehrere Vertreter der Stadt anwesend, so werden die Stimmen vom Bürgermeister bzw. dem Verhinderungsstellvertreter geführt. Bei Wahlen hat jeder anwesende stimmberechtigte Vertreter eine Stimme.