Stadtratsbeschlüsse 1990-1994 |
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Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet Dr.-A.-Dietze-Straße/Zeppelin-/Mühl-/Pestalozzistraße
Der Aufstellungsbeschluß dient vordergründig der Sicherung planungsrechtlicher Handlungsfähigkeit - Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen etc, wenn erforderlich - zugunsten der im Beschlußtext dargestellten Planungsziele.
Schwerpunkt ist das Vermeiden gewerblicher Übernutzung, wobei in den Bestandschutz nicht eingegriffen werden kann.
Eine Durchführung der Beplanung ist zumindest für 1994 nicht vorgesehen.