Stadtratsbeschlüsse 1990-1994

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Beschluß 169/93 vom 16.12.1993 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 146/93)


Betreff

Grundstückserwerb Pillnitzer Straße Ost - Gewerbegebiet

Beschlußtext

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt

  1. den Erwerb der Flurstücke gemäß Anlage 1
  2. den Kaufpreis gemäß Gutachten Anlage 2 in Höhe von 25,00 DM/m²
  3. den Notarvertrag gemäß Anlage 3
  4. mit dem Grundstückserwerb ist das Maklerbüro Popp Großerkmannsdorf im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zu beauftragen
  5. den Dienstleistungsvertrag gemäß Anlage 4.

Begründung

Der Zusammenstellung der Flurstücken liegt eine Aufstellung des Stadtbauamtes zugrunde, die am 29.06.1991 dem Dezernat Finanzen übergeben worden ist. Mit Schreiben vom 13.07.1992 wird ein Präzisierung übergeben auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 120/91 vom 17.10.1991.

Im Dezernat Finanzen liegen Verkehrswertgutachten vor, die vom Dezernat Bauwesen in Auftrag gegeben worden sind. Diese Gutachten wurden für jedes Flurstück getrennt erarbeitet und weisen Verkehrswert von 25,00 DM/m² aus. Der Bewertungsstichtag war der 21.01.1992. Die Gutachten wurden ausgefertigt am 29.02.1992.

Mit dem Grundstückserwerb ist das Maklerbüro Popp Großerkmannsdorf im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beauftragt worden. Diese Beauftragung war erforderlich, da bereits im Jahre 1990/91 das Unternehmen mit den Grundeigentümern Vorverträge abgeschlossen hatte, die einen unmittelbaren Verkauf an die Stadt durch die Eitümer ausschlossen.