Stadtratsbeschlüsse 1990-1994

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Beschluß 119/93 vom 21.10.1993


Betreff

Vorläufige Bauvorschrift Schillerplatz

Beschlußtext

  1. Die vorläufige Bauvorschrift gemäß § 83 (1) 2. SächsBO über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen zum Schutz der geschichtlichen, baukünstlerischen und städtebaulichen Bedeutung des Gebietes Eigenheimsiedlung am Schillerplatz - Geltungsbereich gemäß Lageplan (s. Anlage zur Beschlußvorlage) und textlicher Beschreibung - wird als Satzung beschlossen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung einzuholen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.