Stadtratsbeschlüsse 1990-1994 |
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Änderung der Satzung der Stadt Radeberg über die Erhebung einer Feuerwehrabgabe (Beschluß-Nr. 6/92 vom 23.01.1992)
Auf der Grundlage des § 21 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren bei Unglücksfällen und Notständen im Freistaat Sachsen (Sächs. Brandschutzgesetz -Sächs. Gesetz und VO-Blatt Nr. 14/91 vom 02,07.1991, Seite 227) und der Satzung der Stadt Radeberg über die Erhebung einer Feuerwehrabgabe (Beschluß der Stadtverordnetenversammlung Nr. 6/92 vom 23. Jan. 1992, § 2, Abschn. (2), wurde die bestehende Satzung wie folgt geändert: