Stadtratsbeschlüsse 1990-1994

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Beschluß 9/92 vom 23.01.1992 (Beschlußvorlage 15/92)


Betreff

Ausnahmen zur Veränderungssperre Industriegebiet Heidestraße Süd - Beschluß-Nr. 141/91 vom 16.11.1991

Beschlußtext

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den von der Firma ANT-Nachrichtentechnik Radeberg GmbH beantragten Ausnahmen zur Veränderungssperre, Beschluß-Nr. 141/91, bedingungsweise in der Textform gemäß Anlage 1 zu.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigungen zu Ausnahmen zur Veränderungssperre nach Anlage 1 entsprechend § 14 (2) Satz 2 BauGB bei der Baugenehmigungsbehörde zu beantragen.

Begründung

Die Anträge der Firma ANT-Nachrichtentechnik Radeberg GmbH stehen einer geordneten Entwicklung des Industriegebietes Heidestraße-Süd und damit öffentlichen Belangen nicht entgegen. Es kann davon ausgegangen werden, daß diese Vorhaben mit den zukünftigen Festlegungen des Bebauungsplanes in Übereinstimmung zu bringen sind. Die beantragten Vorhaben sind den auszugsweisen Darstellungen in der Anlage 2 zu entnehmen.