Abwasserentsorgung

Am 25.10.2006 beschloß der Stadtrat der Stadt Radeberg die derzeit gültige Abwassersatzung. Diese Satzung ließ ich durch Herrn Rechtsanwalt Lothar Hermes dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu einer abstrakten Normenkontrolle vorlegen. Das Verfahren erhielt dort das Aktenzeichen 5 C 28/08, die Antragsbegründung vom 04.11.2008 finden Sie hier.

Da für mein Empfinden bei der Übersetzung der wirtschaftlichen Zusammenhänge in Juristendeutsch einige Unschärfen entstanden sind, hier meine eigenen antragsbegründenden Formulierungen.